14.01.2010
Ausbildungsbonus
Die Förderung unterstützt Betriebe finanziell in Höhe der Hälfte der Ausbildungsvergütung des ersten Ausbildungsjahrs – dies rechnet sich für die Betriebe, da spätestens ab dem zweiten Ausbildungsjahr Auszubildende produktiv und gewinnbringend im Betriebsprozess eingesetzt werden können.
Der Ausbildungsbonus ist zeitlich befristet und kann nur für Ausbildungsverträge, die bis zum 31.12.2010 beginnen, beantragt werden.
Die detaillierten Förderbedingungen finden Sie in unserem Leitfaden für Unternehmen.
Der Antrag wird direkt bei dem Arbeitgeber-Service der örtlichen Agentur für Arbeit gestellt:
- Tel: 01801 66 44 66 (Festnetzpreis 3,9 ct/min; Mobilfunkpreise abweichend. Ab 01.03.2010 gilt: Mobilfunkpreise höchstens 42 ct/min).
14.01.2010
Ansprechpartner/in
- Anne Schleimer
- Beratung und Projektkoordination
- Fon (02 01) 18 92-2 52
- Fax (02 01) 18 92-3 15
Mail
04.02.2010





