Sie befinden sich hier:

Startseite > Jugend und Beruf > Ausbildungsbonus
14.01.2010

Ausbildungsbonus

Ausbildungsbonus
Der Ausbildungsbonus soll Unternehmen einen Anreiz bieten, einen zusätzlichen Ausbildungsplatz anzubieten für Jugendliche, die sich schon seit längerem vergeblich um eine Ausbildung bemühen.

Die Förderung unterstützt Betriebe finanziell in Höhe der Hälfte der Ausbildungsvergütung des ersten Ausbildungsjahrs – dies rechnet sich für die Betriebe, da spätestens ab dem zweiten Ausbildungsjahr Auszubildende produktiv und gewinnbringend im Betriebsprozess eingesetzt werden können.

Der Ausbildungsbonus ist zeitlich befristet und kann nur für Ausbildungsverträge, die bis zum 31.12.2010 beginnen, beantragt werden.

Die detaillierten Förderbedingungen finden Sie in unserem Leitfaden für Unternehmen.

Der Antrag wird direkt bei dem Arbeitgeber-Service der örtlichen Agentur für Arbeit gestellt:

  • Tel: 01801 66 44 66 (Festnetzpreis 3,9 ct/min; Mobilfunkpreise abweichend. Ab 01.03.2010 gilt: Mobilfunkpreise höchstens 42 ct/min).
14.01.2010

Ansprechpartner/in

  • Anne Schleimer
  • Beratung und Projektkoordination
  • Fon (02 01) 18 92-2 52
  • Fax (02 01) 18 92-3 15
  • Mail to Mail
04.02.2010