05.02.2010
Bildungsprämie
Der Prämiengutschein richtet sich an Erwerbstätige, deren zu versteuerndes Jahreseinkommen 25.600 € (bzw. 51.200 € bei gemeinsam Veranlagten) nicht übersteigt. Er fördert 50 % der Kosten einer beruflichen Weiterbildungsmaßnahme, max. 500 €.
Das Weiterbildungssparen ermöglicht eine vorzeitige unschädliche Entnahme aus angespartem Guthaben, um den Eigenanteil einer individuellen beruflichen Weiterbildung zu finanzieren.
Zunächst ist ein kostenloses Beratungsgespräch in einer Bildungsberatungsstelle notwendig, in dem die Fördervoraussetzungen geprüft sowie Ziele, Inhalte und Umfang der geplanten Weiterbildung abgestimmt werden.
Die detaillierten Förderbedingungen finden Sie in unserem Leitfaden Weiterbildung finanzieren.
14.01.2010
Ansprechpartner/in
- Carsten Kupzick
- Beratung und Projektkoordination
- Fon (02 01) 18 92-1 83
- Fax (02 01) 18 92-3 15
Mail
04.02.2010





